Aufgrund der Umsetzung des § 72 a SGB VIII müssen ab sofort Personen, die im Verein Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Du kannst das erweiterte Führungszeugnis in dem für dich zuständigen Rathaus beantragen.
Du erhältst von der KSJ Passau eine Bescheinigung, dass du das erweiterte Führungszeugnis für die Jugendarbeit benötigst. Wenn du diese Bescheinigung vorlegst, musst du nichts dafür zahlen.
Bitte fülle das folgende Formular aus. Wir lassen dir dann eine Bescheinigung zukommen.
Steinweg 1, 94032 Passau
0851 393-5470Di. & Do. 9-13 Uhr
hallo@ksj-passau.de
© 2024 KSJ Passau. Erstellt mit WordPress und dem Highlight Theme
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.
Mehr Informationen zu unserer Cookie-Richtlinie