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Führungszeugnisse

Erweitertes Führungszeugnis in der Jugendarbeit

Warum wird dieses erweiterte Führungszeugnis benötigt?

Aufgrund der Umsetzung des § 72 a SGB VIII müssen ab sofort Personen, die im Verein Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Wie beantrage ich ein solches erweitertes Führungszeugnis?

Du kannst das erweiterte Führungszeugnis in dem für dich zuständigen Rathaus beantragen.

Kostet dieses Führungszeugnis etwas?

Du erhältst von der KSJ Passau eine Bescheinigung, dass du das erweiterte Führungszeugnis für die Jugendarbeit benötigst. Wenn du diese Bescheinigung vorlegst, musst du nichts dafür zahlen.

Bitte fülle das folgende Formular aus. Wir lassen dir dann eine Bescheinigung zukommen.

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